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BACH FIX | IP ERFINDERBERATUNG

Kostenlose "Erfinderberatung"

Die Patentanwaltskammer richtet in Zusammenarbeit mit Wirtschaftsvertretern bzw. Kommunen, bei uns ist das die Industrie- und Handelskammer (IHK) Köln oder die IHK Karlsruhe, die sogenannten Erfinderberatungen oder Erfindersprechtage aus. Die Patentanwaltskammer schreibt dazu auf seiner Website: Kostenfreier Service der Patentanwälte:

Die Patentanwälte in Deutschland sind Partner der Wirtschaft und tragen dazu bei, den technologischen Fortschritt und damit die Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes zu fördern und zu sichern. Aus gesellschaftlicher Verantwortung führen die freiberuflichen Schutzrechtsexperten in vielen deutschen Städten regelmäßig kostenlose Erfinderberatungen durch – ehrenamtlich.

Dieser Service will vor allem freien Erfindern, Arbeitnehmer-Erfindern sowie Geschäftsführern von Handwerksbetrieben und kleinen Unternehmen die notwendigen Schritte aufzeigen, die zum Schutz einer Innovation nötig sind. Ein gründliches Aktenstudium oder die Ausarbeitung einer Patentanmeldung sind im Rahmen der kostenlosen Erstberatung nicht möglich – meist kann aber eine Lösung, die auf den individuellen Gegenstand zugeschnitten ist, skizziert werden.

 
In Köln findet die Erfinderberatung in der Regel einmal wöchentlich, in Karlsruhe einmal monatlich statt. Terminvergaben werden bei der zuständigen IHK vergeben. Hierzu stehen für den ersten Kontakt Mitarbeitende der IHK zur Verfügung, die allerdings selbst keine rechtliche Auskunft oder Empfehlung (z.B. zu einem Patentanwalt) geben dürfen.
 
Seit 1996, dem Jahr seiner Zulassung, nimmt der Gründer unserer Kanzlei, Patentanwalt Alexander Bach, diese ehrenamtlichen Beratungstermine bei der IHK Köln wahr und berät unabhängig und kostenfrei. Die Ratsuchenden dürfen dabei inzwischen nicht mehr nur zu Themen bezüglich der Erfindungen Informationen einholen, sondern zu allen Rechtsgebieten, auf denen Patentanwältinnen und -anwälte beraten und vertreten dürfen. Dies sind die Rechtsgebiete aller Schutzrechte, wie Patente, Marken, Muster und Designs, jedoch auch des Arbeitnehmererfinderrechts, der Lizenzen und dergleichen.
 
Diese Termine sind pro Ratsuchenden auf 20 Minuten beschränkt. Im Turnus wechseln die beratenden Patentanwältinnen und Patentanwälte, so dass beispielsweise bei derzeit 77 zugelassenen Patentanwälten und Patentanwältinnen (Stand 02/2021) in Köln jeder etwa einmal pro Jahr für eine solche Erfinderberatung in den Räumen der IHK zur Verfügung steht, berücksichtigt man, dass nicht alle mitmachen.
 
Bei diesen Terminen können sich Ratsuchende also nicht aussuchen, wer Ratgebende(r) sein wird, außerdem ist die Zeit sehr beschränkt, um eine wirklich adäquate Beratung bieten zu können. Entsprechend besteht unter Umständen eine Gefahr, dass Ratsuchende ihre Fragen nicht oder nicht vollständig beantwortet bekommen oder andere 'Störungen' dazu führen, dass die Beratung nicht adäquat verläuft, auch wenn sich alle Seiten bemühen. 
 
Aus diesen Gründen bietet unsere PATENTANWALTSKANZLEI BACH eine eigene, kostenfreie Erstberatung an. Bitte lesen Sie hierzu unsere nachfolgenden Artikel. Zu unserer Erstberatung prüfen wir vorab, ob wir auf der technischen Seite zur Beantwortung Ihrer Fragen in der Lage sind (technische Expertise-Prüfung) wir klären aber auch vorher, ob mit anderen Mandaten Kollisionen vorliegen könnten (Kollisionsprüfung). Es ist nicht auszuschließen, dass wir danach eine Sache nicht annehmen können und bitten dann um Verständnis. Wir gewährleisten jedoch, wenn wir Ihre Sache annehmen, dass Kollisionen ausgeschlossen sind, d.h. dass in unserer Kanzlei keine anderen Mandate vertreten werden, die mit Ihrer Sache kollidieren könnten. Bei uns erwartet Sie von Anfang an höchste Aufmerksamkeit und hochwertige Expertise. 
 
Auch wenn Ihre 'Sache' bereits mit Fristen und Terminen belegt ist, was regelmäßig der Fall sein wird, wenn bei Ihnen etwa eine Schutzrechtsabmahnung eingegangen sein sollte oder wenn zu einer Eigenanmeldung bereits ein Prüfungsbescheid oder eine sonstige amtliche Mitteilung eingegangen ist, welche eine Erwiderung erfordert, können Sie uns in einem kostengünstigen Eingangsgespräch kennenlernen und befragen. Wir bieten gerne auch unsere Expertise als zweite Meinung. Aus rechtlichen Gründen ist in diesen Fällen jedoch eine kostenfreie Beratung ausgeschlossen.
 
Da Patentanwältinnen, -anwälte von Anbeginn des Mandantenkontaktes an zur Verschwiegenheit verpflichtet sind, dürfen Ihre Daten oder Informationen, die Sie uns hierzu gegeben haben, weder veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben werden, noch für Dritte verwendet werden.
 
Pandemiebedingt werden Termine zurzeit telefonisch durchgeführt. Hierzu sind auf unserer Seite auch besondere Sicherheitsmaßnahmen erforderlich. Wir bitten hierfür um Ihr Verständnis.

Im Folgenden gebe ich Ihnen eine Übersicht über die aktuell wichtigsten Unterstützungsprojekte für Ratsuchende, an denen wir teilnehmen:
 

 

BACH FIX | IP FOR BUSINESS

IDEAS POWERED FOR BUSINESS

Der KMU-Fonds ist jetzt geschlossen. Derzeit wird am neuen KMU-Fonds für 2022 gearbeitet.

Kostenlose, personalisierte Unterstützung zu geistigem Eigentum!

IDEAS POWERED FOR BUSINESS KMU-FONDS  IP-GUTSCHEINE FÜR KLEINE UND MITTLERE UNTERNEHMEN

In Zusammenarbeit mit IDEAS POWERED FOR BUSINESS KMU-FONDS und dem EUIPO unterstützen wir in Zeiten der Pandemie KMUs beim Schutz ihres geistigen Eigentums. Denn Lockdownzeiten sind kreative Zeiten!

Beantragen Sie die Hilfe mit einem IP-GUTSCHEIN FÜR KLEINE UND MITTLERE UNTERNEHMEN und kommen Sie zu uns, wenn wir Ihnen vom EUIPO vorgeschlagen werden.

Bitte beachten Sie auch unsere anderen pro bono Dienstleistungen, ob eines der Angebote Ihren Bedürfnissen mehr entspricht.

Ihre Terminvereinbarung können Sie hier Online vereinbaren unter Angabe der Fördermitteilung des EUIPO's, Ihren persönlicher Daten, einer Rufnummer/eMail, unter der wir Sie erreichen können.

Wir senden Ihnen dann einen Termin für die Förderberatung zu und rufen Sie zu diesem Termin von uns aus an.

Die Förderbedingungen erfahren Sie auf der Seite des EUIPO, die Sie über den Link der oben stehenden Grafik erreichen.

Benutzen Sie bitte unser Kontaktformular für Ihren Gesprächswunsch mit allen Angaben zur Person, zum technischen Gebiet/den Waren oder Dienstleistungen, sowie - falls Sie nicht Inhaber werden sollen - Angaben, in welchem Verhältnis Sie zum voraussichtlichen Inhaber stehen (Prokura, Angestelltenvollmacht, etc.).

Das EUIPO führt regelmäßige Qualitätskontrollen zur Prüfung der Richtigkeit der Angaben von Antragstellern durch. Die kostenlose personalisierte Beratung des EUIPO zu geistigem Eigentum ist auf eine Dienstleistung pro KMU beschränkt. Die Verfügbarkeit der angeforderten Dienstleistung wird nicht garantiert.

Pandemiebedingt erbringen wir alle persönlichen Beratungsdienstleistungen, insbesondere Besprechungen, zurzeit nur unter Einhaltung der A-H-A-Regeln und wo es geht telefonisch oder online.

 

BACH FIX | IP KOSTENLOSE ERSTBERATUNG

Erstberatung

Wir berechnen für die Erstberatung im Rahmen einer Gesprächsstunde keine Kosten!

BACH FIX | IP : 0 € Erstberatung

Dieses Angebot richtet sich vor allem an Unternehmen, Organisationen und Individuen, die noch nicht patentanwaltlich vertreten sind oder ihren Patentanwalt wechseln möchten.

Ihre Anfrage für einen Termin können Sie in unserem Kontaktformular online einreichen, unter Angabe aller persönlicher Daten und einer Rufnummer/eMail, unter der wir Sie erreichen können.

Wir senden Ihnen dann einen Termin für die Erstberatung und rufen Sie zu diesem Termin von uns aus an.

Die Erstberatung ist nur einmal pro Person und für eine Sache möglich.

Sollten bereits gesetzliche, amtliche oder gerichtliche Fristen bzw. Termine in Ihrer Sache zu beachten sein, sollten Sie uns darauf hinweisen. In diesem Falle stehen wir Ihnen mit einem kostengünstigen Eingangsgespräch zur Verfügung.

Bitte fragen Sie gegebenenfalls bei uns nochmals nach.

Benutzen Sie bitte unser Kontaktformular für Ihren Gesprächswunsch mit allen Angaben zur Person, zum (technischen) Gebiet, den Waren oder Dienstleistungen sowie zum Umfang der Vertretung. Gegebenenfalls benötigen wir von Ihnen Angaben, in welchem Verhältnis Sie zum voraussichtlichen oder eingetragenen Inhaber der Schutzrechte stehen (Prokura, Angestelltenvollmacht, etc.)..

 

Unsere Leistung:

Mündliche Information über das Rechtsgebiet und die zu erwartenden Kosten für Ihr Schutzrecht.

Feststellung möglicher gesetzlicher Ausschlussgründe für ein Schutzrecht. (Patent, Gebrauchsmuster, Marke und Design in DE, EU, WO)

Hinweise zu eventuell weiteren, erforderlich werdenden Leistungen und deren Kosten.

Im Falle des Vertreterwechsels, umfasst die Erstberatung insbesondere die Prüfung Ihres Schutzrechtsportfolios, die gewünschten patentanwaltlichen Leistungen und deren voraussichtliche Kosten. Außerdem werden die Formalitäten der Bevollmächtigung im Erstberatungsgespräch erledigt.

Pandemiebedingt erbringen wir alle persönlichen Beratungsdienstleistungen, insbesondere Besprechungen, zurzeit nur unter Einhaltung der A-H-A-Regeln und wo es geht telefonisch oder online.

 

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